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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Software-as-a-Service der Stenon GmbH

Die Stenon GmbH, Hegelallee 53, 14467 Potsdam („Stenon“) bietet eine Online-Plattform zur Auswertung der mit der Stenon-Hardware erzeugten Messergebnisse von Bodenproben an. Die Online-Plattform wird über ein Dashboard über handelsübliche Browser bzw. über die Stenon-Hardware gesteuert und beruht auf einer kostenpflichtig bereitgestellten IT-Infrastruktur auf Grundlage von Software-as-a-Service („Software“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Stenon und dem Kunden über die Nutzung der Software.

Die Dienstleistungen von Stenon richten sich ausschließlich an Unternehmer.

1. Gegenstand und Zustandekommen des Vertrages; AGB des Kunden

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die kostenpflichtige Bereitstellung der Software durch Stenon.

1.2
Die Nutzung der Software wird nur Unternehmen im Sinne des § 14 BGB angeboten. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3
Indem der Kunde die Registrierungsmaske auf der Online-Plattform ausfüllt und absendet, macht er ein Angebot zum Abschluss des Vertrages. Die geschieht im Regelfall im Rahmen der Ersteinrichtung des ersten Stenon-Geräts. Die zur Verfügung stehenden Abrechnungsmodelle hängen davon ab, ob es sich um ein Kauf- oder Mietgerät handelt. Bis zum Absenden der Registrierungsmaske kann der Kunde Eingabefehler dadurch korrigieren, dass er das entsprechende Feld der Registrierungsmaske erneut anklickt und den Fehler korrigiert. Der Vertrag kommt zustande, indem Stenon das Angebot des Kunden ausdrücklich annimmt oder den Zugang zur Online-Plattform tatsächlich freischaltet.

1.4
Dem Account des Kunden können auch zu späteren Zeitpunkten weitere Messgeräte hinzugefügt werden.

1.5
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Leistungen von Stenon

2.1
Stenon stellt dem Kunden zeitlich befristet auf die Laufzeit des Vertrages Zugriff auf die Software über das Internet bereit („Softwar